Von Gerold Schmidt
(Mexiko-Stadt, 12. Januar 2006, npl)
Für Mexikos Ex-Präsident Luis
Echeverría und weitere noch lebende ehemalige hohe Staatsfunktionäre
war es eine gute Nachricht. Für die mexikanische Rechtsgeschichte
wird es wahrscheinlich ein bleibender Schandfleck sein. Die Weigerung
des Obersten Gerichtshofes in der vergangenen Woche, das Verfahren
über das Studentenmassaker vom 2. Oktober 1968 an sich zu ziehen undüber die Verjährung des Verbrechens zu entscheiden, kommt de facto
einer juristischen Beerdigung gleich. Die Versuche, die
Verantwortlichen für den Staatsterror gegen die politische Opposition
Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre strafrechtlich zur
Verantwortung zu ziehen, sind damit zum Scheitern verurteilt.
Zwar billigte die Richtermehrheit dem Massaker, dass nach
unterschiedlichen Schätzungen zwischen mehreren hundert und weit über
tausend Opfer forderte, eine enorme soziale und geschichtliche
Bedeutung zu. Doch juristisch gesehen sei dies nicht transzendent.
Sie verwiesen darauf, dass bereits im Fall eines anderen Massakers,
das staatliche Sicherheitskräfte am 10. Juni 1971 an Demonstranten
begangen hatten, die Entscheidung über die Verjährbarkeit des
Genozids nach mexikanischem Recht einem untergeordneten Gericht
überlassen worden sei. Der Minderheitenmeinung, die Aufklärung der
Ereignisse vom 2. Oktober 1968 seien eine "historische Schuld" und
machten es unabdingbar, dass das höchste Gericht des Landes sich des
Falles annehme, fanden kein Gehör.
In beiden Verfahren haben untergeordnete Gerichte entschieden, dass
die Verbrechen nach mexikanischen Recht verjährt sind, da sie mehr
als 30 Jahre zurückliegen. Die spätere mexikanische Anerkennung
internationaler Pakte, in denen die Unverjährbarkeit von Verbrechen
gegen die Menschheit festgeschrieben wird, könne nicht rückwirkend
geltend gemacht werden. Es gilt als so gut wie ausgeschlossen, dass
diese Urteile in Berufungsverfahren revidiert werden. Die von der
Regierung eingerichtete Sonderstaatsanwaltschaft zur Aufklärung des
schmutzigen Krieges gegen die Opposition wird daher keinen Erfolg mit
dem Ersuchen haben, Haftbefehle gegen Luis Echeverría sowie Polizei-
und Militärbefehlshaber der damaligen Zeit auszusprechen. Kritiker
haben der Regierung des konservativen Präsidenten Vicente Fox stets
vorgeworfen, die Sonderstaatsanwaltschaft diene nur als Fassade. Die
juristische Strategie der Institution sei von Anfang an zum Scheitern
verurteilt gewesen - und dies sei bewusst geschehen.
In den vergangenen Jahren sind immer mehr Details über die gewaltsame
Unterdrückung der politischen Opposition in der besagten Zeit an die Öffentlichkeit gedrungen. Sie legen die direkte Verantwortung von
Echeverría - 1968 Innenminister und von 1970 bis 1976 mexikanischer
Präsident - und seinen Vertrauten in Polizei und Militär mehr als
nahe. Letztlich hat jedoch keines der angestrengten Verfahren mit
einer endgültigen Verurteilung geendet.