I.- SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Internationale Zivile Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte hält
es aufgrund ihrer Untersuchung für erwiesen;
HINSICHTLICH DER TOTEN UND VERSCHWUNDENEN
1. - Die Kommission betrachtet die Vorgänge in Oaxaca als ein Bindeglied
einer gerichtlichen, polizeilichen und militärischen Strategie, die
psychologische und kommunitäre Komponente beinhaltet, mit dem letztendlichen
Ziel die Kontrolle und Einschüchterung der zivilen Bevölkerung in Zonen zu
erreichen, in denen Prozesse der zivilen Organisation oder Bewegungen mit
sozialem Charakter ohne parteiliche Affiliierung gebildet werden.
2. - Die Bilanz der von der CCIODH dokumentierten Todesfälle, erreicht eine
vorläufige Gesamtzahl von 23 identifizierten Personen. Die staatliche
Generalstaatsanwaltschaft erkennt davon 11, und die Nationale
Menschenrechtskommission (CNDH) zählt in ihrem vorläufigen Bericht 20 Fälle
auf. Weiterhin hat die CCIODH Kenntnis über den Tod anderer, nicht
identifizierter Personen.
3. - Es gibt Grund zur Vermutung über die Existenz verschwundener Personen.
Eine der größten Schwierigkeiten bei der Untersuchung und Aufklärung diese
Fälle von Verschwinden, ist das Fehlen vorgelegter Denuncias.
4. - Die Todesfälle und die Fälle von Verschwinden treten in Momenten auf,
in denen ein plötzlicher Anstieg des Niveaus von Gewalt und Konfrontationen
festzustellen ist, als Reaktion auf die Ingangsetzung von Operationen, die
spezifisch zu diesem Zweck entworfen worden sind. Bei diesen Operationen ist
die Beteiligung und Koordination verschiedener materiellen und
intellektuellen Autoren festzustellen. Als Beispiel dafür dienen die
zahlreichen Zeugenaussagen, die bezeugen, dass am 27. Oktober 2006 eine
koordinierte Operation stattgefunden hat, die im gleichen Zeitraum
schwerwiegende Handlungen im Bezirk von Santa Maria Coyotepec und an anderen
Orten ausübte.
5. - Die Morde wurden in Oaxaca Stadt und in den Gemeinden verübt, wo ein
signifikanter Anstieg der Gewalt und der militärischen Präsenz festgestellt
werden kann, sowie Angriffe gegen Zivilisten, die überwiegend verschiedenen
indigenen Gruppen angehören.
HINSICHTLICH DER RECHTLICHEN VERLETZUNGEN
6. - Die öffentlichen Mächte haben die volle Ausübung der Ausdrucks-,
Meinungs-, Versammlungsfreiheit, der freien politischen Beteiligung, der
Bewegungs- und Demonstrationsfreiheit nicht garantiert. Die Ausübung dieser
fundamentalen Grundrechte wurde durch den Einsatz körperlicher Gewalt und
Nötigung gehindert, durch die gewaltsame Räumung von Demonstrationen und
friedliche Aufmärsche, durch die Behinderung der gesetzlich gewählten
Gemeindevertreter an der vollen Ausübung ihrer Funktion, den Angriff auf
Journalisten und Feindseligkeiten gegen Kommunikationsmedien.
7. - Das Recht auf Schulbildung wurde und wird durch viele Ursachen
verletzt: der Mangel an materiellen und menschlichen Ressourcen, besonders
in der Landgegend, sowie durch die Hinauszögerung des Konflikts aufgrund des
Mangels an Dialog um eine Lösung zu erzielen. Keins der Konfliktsparteien
hat während des Lehrerstreiks alternative Maßnahmen ergriffen, um das Recht
der Kinder auf Schulbildung zu gewährleisten. Es existieren weiterhin
zahlreiche irreguläre Situationen, in Hinsicht auf Einschreibungen,
Dienstkommissionen, Schulbeginn und die Rückkehr in die Lehrräume.
8. - Die Rechte auf gewerkschaftlichen Streik, gewerkschaftliche
Meinungsfreiheit und Lehrfreiheit des Lehramts sind verletzt worden. Die
Sektion 22 der SNTE, die in der Volksversammlung der Bevölkerung von Oaxaca
vertreten ist, wurde in den sozialen Kollektiv am stärksten und grausamsten
durch den Konflikt getroffen, und erlitt materielle Schäden,
Feindseligkeiten, Drohungen, Aggressionen, sowie eine bedeutende Anzahl von
Todesfälle und Fälle von Verschwinden.
9. - Die repressiven Aktionen wurden gegen die zivile Bevölkerung wahllos
eingesetzt: gegen Männer, Frauen, Kinder und Alte, durch den Einsatz von
Tränen- und Pfeffergas, chemisch angereichtes Wasser, Waffen vom mittleren
und hohem Kaliber, militärische Vehikel und Hubschrauber. An ihnen beteiligt
waren Einheiten der Bundes-, Staats-, und Bezirkspolizei und Elitegruppen,
einschließlich der Intervention militärischer Streitkräfte im logistischen
und koordinatorischen Bereich. Gruppen nicht-uniformierter Personen mit
Waffen hohen Kalibers haben Entführungen, illegale Festnahmen,
Hausdurchsuchungen und Schiessereien verübt, in einigen Fällen unter
Verwendung von Polizeifahrzeugen und mit der Beteiligung von Staatsbeamten.
10. - Die Staats- und Bundespolizeikräfte haben regelmäßig und in
gelegentlich massiver Form, willkürliche und illegale Festnahmen gegen die
Zivilbevölkerung vorgenommen. Einige Festnahmen sind ebenfalls von
Zivilisten ausgeführt worden, die durch die Ausübung von Gewalt und mit
Genehmigung der Polizei, die festgenommenen Personen der Polizeigewahrsamübergaben. Die Festnahmen wurden mit unverhältnismäßig hoher physischer und
psychischer Gewalt vorgenommen, manchmal in der Form von Verschleppungen.
Gegen die Festgenommenen, Männer und Frauen, sind sexuelle Aggressionen
verübt worden.
11. - Die Rechte der Verhafteten sind nicht respektiert worden: sie wurden
weder über die Delikte informiert, die ihnen zu Lasten gelegt wurden, nochüber ihre Rechte, sie wurden ohne Verbindung zur Außenwelt isoliert, ihre
Vertrauten oder Angehörigen wurden über ihre Festnahme nicht in Kenntnis
gesetzt, und die gesetzlichen Fristen zur Vorführung vor der zuständigen
Behörde sind nicht eingehalten worden.
12. - Illegale Räume sind als Haftorte verwendet worden, die in vielen
Fällen die Minimalanforderungen von Sicherheit und Hygiene nicht erfüllten:
Militärbasen, Regierungsgebäude, Sicherheitshäuser.
13. - Bei den Gefangenentransporte sind die Rechte der Gefangenen auf ganz
besonders schwerer Weise verletzt worden, durch die Anwendung physischer
(Elektroschocks, Schläge, Verletzungen, Verbrennungen, usw.) und
psychischer Folter. Der CCIODH liegen durch Zeugenaussagen und medizinische
Befunde, begründete Indizien für die Vergewaltigung von Männer und Frauen
vor. An den Transporten waren Polizeieinheiten, sowie gelegentlich Militärs
und bewaffnete, nicht-uniformierte Personen beteiligt, die die Verhafteten
bis zu den Strafanstalten hin bewachten.
14. - Wie aus den gerichtlichen Verfügungen zu ersehen, intervenierte bei
den Festnahmen und Gefangenentransporte die so genannte "mobile
Staatsanwaltschaft". Dieses Organ entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage,
sein Vorgehen ist weder transparent noch irgendeiner Kontrolle unterworfen.
15. - Das Recht der Verhafteten und Angeklagten auf gerichtliche
Verteidigung wurde nicht gewährleistet: weder die Anwesenheit eines Anwalts
ihres Vertrauens, noch die Kommunikation mit dem Anwalt, noch die
Privatsphäre bei den Gesprächen, noch die Bereitstellung von Dolmetschern
für Personen indigener Herkunft.
16. - Die Anwälte sahen sich auf vielfache Weise behindert: bei der Einsicht
in die gerichtlichen Akten ihrer Mandanten, bei der Einreichung von
Entlastungsbeweisen, beim Zugang zu den öffentlichen Anhörungen und bei der
Ausübung ihrer Funktionen, und waren in einigen Fällen Bedrohungen und
Belästigungen seitens der Staatsbeamten ausgesetzt.
17. - Ein Großteil der Verhafteten waren durch Pflichtverteidiger vertreten,
die der Exekutiven angehörten, und ihnen zugeteilt worden waren, und alle
Unregelmäßigkeiten der Prozesse unterstützten.
18. - Das Recht auf einen rechtmäßigen Prozess und das Prinzip der
rechtlichen Sicherheit aller Festgenommenen ist verletzt worden: die
Irregularitäten beeinträchtigten die zuständigen Behörden bei der Wahrung
der gesetzlich festgelegten Prozesse, Fristen und Formalitäten der
Benachrichtigungen und Kautionen; die ärztlichen Befunde reflektierten weder
die wahren Ausmaße der Verletzungen noch deren Ursachen; es herrscht ein
Informationsmangel hinsichtlich der Mittel zur Anfechtung der Urteile. All
diese Elemente führten zu Situationen der illegalen Freiheitsberaubung,
Isolierung und fehlenden Rechtsvertretung der Betroffenen.
19. - Die Inhaftierungen in Staats- und Bundesgefängnisse erfolgten ohne
vorschriftsmäßige Dokumentation: informativer Bericht und formelle
Gefängnisseinweisung; die Festgenommenen wurden in einigen Fällen nicht über
die Möglichkeit informiert, gegen Kaution freigelassen zu werden, und in
anderen Fällen wurden Kautionen festgelegt, die für die Anklagen
unverhältnismäßig hoch waren. Die Bedingungen von Unterbringung, Hygiene,
ärztliche Versorgung und Ernährung, die bei den Besuchen in einigen
Gefängnissen vorgefunden wurden, verletzten die Mindestanforderungen sowohl
der internen Gesetzgebung als auch der internationalen Abkommen, die von
Mexiko in der Materie unterzeichnet worden sind.
20. - In mehreren Fällen wurden Personen, die in Bundesgefängnisse
inhaftiert sind, auf erniedrigende und entwürdigende Weise behandelt.
Seitens der Wachen kam es zu Bedrohungen und physischen und psychologischen
Misshandlungen.
21. - Mehrere Personen sind in Gefängnisse hoher oder mittlerer
Sicherheitsstufe inhaftiert worden, obwohl sie nur den Auflagen einer
vorläufigen Festnahme unterliegen, und ohne die Existenz irgendeiner Studie
oder eines Zertifikats, das die Gefährlichkeit der Gefangenen und die
konsequente Ergreifung derartiger Maßnahmen rechtfertigt.
22. - Mehrere Minderjährige sind mit unangebrachter Gewalt festgenommen
worden, und in vier Fällen in Strafanstalten für Erwachsene eingewiesen
worden. Drei von ihnen wurden an das mittlere Sicherheitsgefängnis von
Nayarit überwiesen - wo das Strafalter sich auf 18 Jahre beläuft - in
Verletzung der internationalen Abkommen, Verträge und Vereinbarungen zum
Schutz der Menschenrechte von Kindern. Die Rechtslage der Minderjährigen,
ist seit dem Inkrafttreten des Rechtsgesetzes für Jugendliche am 1. Januar
2007 unsicher.
23. - Die Vertreter der Staatsanwaltschaft haben es unterlassen
strafrechtlich gegen Vertreter öffentlicher Institutionen vorzugehen, trotz
Kenntnis von Taten, die Delikte darstellen, zu deren Ahndung dieser
Organismus verpflichtet ist.
24. - Einige Prozesse, die auf Ersuchen der Betroffenen eingeleitet worden
sind, sind trotz der Vorlage von Beweisen, ohne Rechtfertigung eingestellt
worden. Laut informierten Zeugenaussagen, erfolgt dieser mangelnde
gerichtliche Auftrieb, auf direkten Befehlen der staatlichen Exekutiven.
25. - Die Nationale und Staatliche Menschenrechtskommission, die auf Anfrage
tätig werden können, haben nur zurückhaltend oder unzureichend interveniert,
trotz Feststellung der erwähnten Verletzungen, die sich auf direkte (durch
Gefängnisbesuche) oder indirekte (durch Denuncias und Anträge von
Einzelpersonen und zivilen Organisationen) Weise erhalten haben. Besonders
bezüglich der Staatlichen Menschenrechtskommission liegen uns Aussagen vor,
die berichten, dass sie im Fall von Festnahmen, bei denen es zu
schwerwiegende Situationen von Folter gekommen ist, trotz Gesuche um ihre
Anwesenheit, nicht interveniert haben.
HINSICHTLICH DER PSYCHOLOGISCHEN UND GESUNDHEITLICHEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN
26. - Die Verletzungen der Menschenrechte hatten hohe physische, emotionale
und psychologische Auswirkungen, die bei den betroffenen Personen, Familien
und Gemeinden schwere Schäden verursacht haben. Die psychologischen Folgen
des Konflikts sind nicht vollständig verschwunden, und werden im täglichen
Leben der Personen, Familien, und Bevölkerung reflektiert.
27. - Effekte und Symptome konnten festgestellt werden, die für Beschwerden
von posttraumatischem Stress und sozialem Trauma charakteristisch sind. Am
häufigsten genannt sind: das permanente Nacherleben der traumatischen
Ereignisse, plötzliches nächtliches Erwachen, nächtliche Angstzustände,
Angstausbrüche, die durch bestimmte Geräusche oder Laute ausgelöst werden,
Angst vor dem Alleinsein, psychologische Überreaktion auf interne und/oder
externe Reize, Zustände von zwanghafter Vorsicht und Verfolgungswahn. Es
herrscht ein Gefühl des Ausgeliefertseins und der Ungerechtigkeit, der
Schutzlosigkeit, des Kontrollverlusts über die Situation und über das eigene
Leben. Wir konnten Schwierigkeiten bei der Verbalisierung des Erlebten
feststellen.
28. - Die zugestandene ärztliche Versorgung ist spät und unzureichend
erfolgt. Es gibt begründeten Anlass zu vermuten, dass Angehörige der
Polizeieinheiten in Krankenhäuser eingedrungen sind um Verletzte
festzunehmen. Die Handlungsweise des Roten Kreuzes von Oaxaca ist aus genau
diesem Grund in Frage gestellt worden.
29. - Den Betroffenen und ihren Angehörigen ist keine psychologische Hilfe
oder Betreuung zur Verfügung gestellt worden. Besonders betont werden soll
die psychologischen Auswirkungen, die vormals oder noch immer inhaftierte
Personen, aufgrund der Haftbedingungen sowie den mangelnden medizinischen
Versorgung und der Missachtung ihrer Grundrechte erlitten haben. Besonders
besorgniserregend ist auch die Situation der festgenommenen Minderjährigen,
die in Erwachsenengefängnisse eingewiesen worden sind.
30. - Eine wichtige Auswirkung der psychologischen Strategie der
Angsterzeugung die beobachtet wurde, und bedeutsame Folgen hat, ist das
Nichtdenunzieren und das wachsende Misstrauen zu Personen und Institutionen,
das durch die bestehenden Anzeigen und Anschuldigungen, Hetzkampagnen, der
Anstiftung zur Gewalt und die bestehenden rechtlichen Hindernisse zusätzlich
gefördert werden.
31. - Die Einheit und das Familienleben sind durch die neuen Gegebenheiten
beeinträchtigt worden: Familienzerfall (durch ideologische und politische
Differenzen, Veränderungen von Wohnsitz oder Arbeitsort und
Zwangstrennungen), Anfeindungen und Drohungen, Veränderungen des Aussehens,
Familienreorganisation. Für die Betroffenen des Konflikts und ihre
Angehörigen ergeben sich auch wirtschaftliche Auswirkungen:
Arbeitsplatzverlust, soziale und laborale Stigmatisierung, Ortumstellungen
für Gefängnisbesuche und Gerichtsvorladungen. All dem sind noch die Kosten
der erlittenen materiellen Kosten hinzuzufügen.
32. -. Es ist zu einer klaren Polarisation der Gesellschaft gekommen, die
das soziale Gefüge beeinträchtigt und zerreißt.
33- Andererseits war trotz der implementierten Strategie, ein hohes
Solidaritätsniveau auf kollektiver und individueller Ebene zu beobachten,
das eine starke Fähigkeit der Erholung und bedeutsamen Stärkung ermöglicht.
Elemente der Würde treten in Situationen zu Tage, die aufgrund ihrer
Virulenz und Schwere als extrem einzustufen sind, sowohl in sozial tätigen
Personen, als auch in der Gesamtheit der Bürger.
34. - Auf sozialer Ebene war eine ernste Beeinträchtigung und ein Misstrauen
der Menschen gegen die Institutionen festzustellen, die eine ernste
Gefährdung der Wege der demokratischen Beteiligung darstellen. Aufgrund des
hohen Grades der herrschenden sozialen Gewalt, könnte die anwendete
Strategie zur sozialen Kontrolle, Reaktionen größerer Intensität und Gewalt
hervorrufen. Dieses Misstrauen gegen die Institutionen und die
Straflosigkeit bei der Ausführung der in diesem Bericht beschriebenen Taten,
erschweren den Dialog zwischen den Konfliktparteien.
HINSICHTLICH DER KOMMUNIKATIONSMEDIEN.
35. - Im Verlauf des Konflikts ist es zu einer bedeutsamen Übernahme
verschiedener Kommunikationsmedien gekommen, als Antwort auf die informative
Blockade und aufgrund der Unzufriedenheit der Bevölkerung. Die unabhängigen
Medien haben einen neuen Raum gewonnen, und einige Gemeindemedien sind
unabhängig geworden. Aus diesen Gründen waren und sind sie weiterhin das
Ziel ungehinderter Attacken und selektiver Repression.
36. - Journalisten und Arbeiter der Kommunikationsmedien sind das Opfer
wahlloser Angriffe geworden. Seit dem Tod von Bradley Will haben viele von
ihnen Arbeitsbedingungen in kriegsähnliche Zustände beschrieben.
37. - Nur wenige Klagen wurden bei den Behörden eingereicht. Der CCIODH
liegen Indizien dafür vor, dass einige Mediendirektionen ihre Reporter zum
Schweigen angehalten haben, sowohl über Zusetzungen, die sie selbst erlitten
haben, als auch über einige Situationen, deren Zeugen sie geworden sind.
38. - Die Ermittlungen im Mordfall des U.S. Journalisten Bradley Will und
des Journalisten aus Oaxaca, Raúl Marcial Pérez, haben keine Fortschritte
vorzuweisen. Die Umstände des Mordes bleiben weiterhin ungeklärt, und leiden
unter allen gutachtlichen und verfahrenstechnischen Irregularitäten, die im
vorangehenden Abschnitt über rechtliche Verletzungen beschrieben worden
sind.
HINSICHTLICH DER FEINDSELIGKEITEN UND BEDROHUNGEN GEGEN
MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER
39. - Die Nichtregierungsorganisationen für Menschenrechte und ihre
Mitarbeiter sind das Ziel von selektiven Attacken, Feindseligkeiten,
Drohungen, Aggressionen, Verleumdungskampagnen, Herabsetzungen und
Anschuldigungen geworden, die eine Kriminalisierung ihrer Handlungen zur
Folge hatten, aufgrund welcher sich viele von ihnen genötigt sahen Maßnahmen
für den Schutz ihrer physische Unversehrtheit und ihren Arbeitsmitteln zu
ergreifen, die zugleich beeinträchtigt wurden
HINSICHTLICH DER FRAUEN.
40. - Die Kommission hat verschiedene und zahlreiche verbale, körperliche
und sexuelle, geschlechtsbedingte Aggressionen (Vergewaltigungen, Rasur der
Haare, Schläge, erzwungene Entkleidung. etc.), gegen Frauen dokumentiert.
Die Konsequenzen sind besonders schwerwiegend, da in dokumentierte Fälle,
physische, psychologische und soziale Schäden impliziert wurden, wie zum
Beispiel traumabedingte Fehlgeburten.
HINSICHTLICH INDIGENER PERSONEN UND GEMEINDEN
41. - Es wurde weder die Bereitstellung von Dolmetschern bei den
polizeilichen und gerichtlichen Verfahren gewährleistet, noch wurde das
Gesetz zum Schutz der Indigenen Völker und Gemeinden angewendet. Die CCIODH
hat festgestellt, dass viele der indigenen Festgenommenen und Gefangenen und
deren Angehörigen, ihren Aussagen zufolge das Ziel ethnischer
Diskriminierungen durch die Beamten geworden: dazu gehörte die Verweigerung
der Kommunikation im Gefängnis von Nayarit, wegen Unkenntnis ihrer Sprache,
sowie Beleidigungen und entwürdigende Behandlungen weil sie nicht gut
Spanisch sprechen.
42. - In den Regionen von Valles Centrales, Mixteca, Isthmus, Sierra Sur und
Küste, sowie in der Triqui Zone, ist es zu einem Ansteigen der Präsenz
militärischer Einheiten, bewaffneter ziviler Gruppen und Pistoleros
gekommen, die in einigen Fällen auf Befehl von Kaziken und
Bezirkspräsidenten, Angriffe, Morde, Entführungen, Feindseligkeiten und
Todesdrohungen gegen die Bevölkerung ausführen (einschließlich von Frauen
und Kindern), und in einigen Gemeinden Zwangsvertreibungen provoziert haben,
mit den sich daraus ergebenden Folgen von sozialem Bruch und familiärer
Zerfall.
II. EMPFEHLUNGEN
Auf der Basis der vorhergehenden Schlussfolgerungen, macht die CCIODH
folgende Empfehlungen:
1. - Die ursprünglichen Ursachen dieses Konfliktes anzugehen, die in
strukturelle Probleme wurzeln, wie Armut, Kazikentum, ungleicher Zugang zu
Ressourcen, fehlende Mittel für Schulbildung und ärztliche Versorgung,
Missachtung der indigenen Geschichte und Identität, Verletzung der
demokratischen Verfahren, Missachtung des realen Zugangs zu
partizipatorischen Kanäle, und Voraussetzungen für die Reparation der Menschenrechtsverletzungen und die Restauration des Zusammenlebens in dieser
so stark polarisierten Gesellschaft zu schaffen.
2. Um die Gewaltentrennung, die Handlungstransparenz der Staatsbeamten und
die volle Einhaltung der Menschenrechte in Oaxaca zu gewährleisten, sind der
Entwurf und die Implementierung einer tiefgehenden Reform der
Staatsinstitutionen vonnöten. Da die Notwendigkeit dieser Reform von allen
teilnehmenden Parteien ohne Ausnahme akzeptiert wird, sollte der Prozess
schnellstens im Einvernehmen mit den demokratischen Prinzipien des Dialogs
und der Partizipation initiiert werden, um einen neuen Ausbruch der latenten
Gewalt zu vermeiden, die sich in den sozialen Forderungen in konfliktiver
Form manifestiert.
3. Zur Wiederherstellung des Rechtsstaates, muss die unverzügliche
Untersuchung der verübten Straftaten gewährleistet werden, besonders der
schwerwiegendsten Fälle (Morde, Verschwundene, Folter und sexuelle
Aggressionen); die Revision der Rechtslage von Personen, die auf Kaution
freigelassen worden sind; die Einstellung der eingeleiteten strafrechtlichen
Verfahren, besonders bei einer mangelnden Beweislage, sowie die Leistung
wirtschaftlicher, moralischer und sozialer Wiedergutmachungen an die Opfer.
4. Die Rechtslage aller inhaftierten Personen zu überprüfen und die
umgehende Freilassung in die Wege zu leiten, sowohl jener, die aufgrund
strikt politischer Motive eingesperrt sind, als auch in den Fällen in denen
die Anschuldigungen jeglicher Beweislage entbehren, und/oder das Ausmaß der
Anklagen den Freiheitsentzug nicht rechtfertigt.
5. Um das Vertrauen der Zivilgesellschaft in die öffentlichen Institutionen
wiederherzustellen, und die Straflosigkeit ihrer Vertreter zu verhindern,
ist es erforderlich: die verübten Vergehen öffentlich anzuerkennen, die
entsprechenden Strafbarkeiten zu klären ohne in gegenseitigen
Schuldzuweisungen zu verfallen, und die von Mexiko ratifizierten
Internationalen Abkommen von nun an strikt einzuhalten.
6. Den Entwaffnungsprozess in die Wege zu leiten, den illegalen Besitz und
Gebrauch von Schusswaffen einer Kontrolle zu unterwerfen, die Tätigkeit
bewaffneter, nicht-uniformierter Gruppen und deren Koordination mit den
Sicherheitskräften und Einheiten zu unterbinden.
7. - Die notwendigen Mechanismen für den Wiederaufbau des sozialen
Gleichgewichts einzuleiten, durch die Reparation der verursachten
individuellen und kollektiven Schäden. Diese Maßnahmen müssen von den
Betroffenen selbst gebilligt werden, und die moralische und emotionale
Wiedergutmachung der kommunitären, wirtschaftlichen, gesetzlichen, sozialen
und historischen Schäden beinhalten.
8. - Die Wiederherstellung der Ordnung durch Dialog und nicht durch den
Einsatz von Staatsgewalt zu sichern.
9. - Programme der spezialisierten therapeutischen Betreuung für die
Personen zur Verfügung zu stellen, die verschiedene Arten von Aggressionen
und Torturen sowohl physischer als auch psychischer Art erlitten haben, mit
besondere Aufmerksamkeit für die weiblichen und männlichen Opfer von
sexueller Gewalt und Vergewaltigungen.
10. - Besondere Aufmerksamkeit ist den Minderjährigen zu leisten, die
Aggressionen, Festnahmen, Folterungen, Gefangenentransporte und
Gefängniseinweisungen zu erleiden hatten.
11. - Wir rufen die lokalen, nationalen und internationalen Organisationen
auf, in einer mit den lokalen Organisationen vereinbarten Form, bei der
psychologischen Betreuung und der ärztlichen und professionellen Behandlung
der Betroffenen mitzuwirken.
12. - Die erforderlichen, effektiven und angemessenen Maßnahmen zu
ergreifen, um die Unabhängigkeit aller Kommunikationsmedien, sowie die
Gleichberechtigung der kommerziellen Massenmedien und der unabhängigen und
kommunitären Medien beim Zugang zu Information und deren Verbreitung zu
gewährleisten.
13. - Die physische und psychische Unversehrtheit der Betreibern der
Kommunikationsmedien bei der Ausübung ihres Berufes in ihrem jeweiligen
Umfeld zu gewährleisten.
14. - Die erforderlichen, effektiven und angemessene Maßnahmen zu ergreifen,
um zu gewährleisten, dass die Menschenrechtsverteidiger ihrer Arbeit
ungehindert nachgehen können, ihren Schutz und die Einhaltung ihrer
Grundfreiheiten zu begünstigen, und ihre Sicherheit und ihre physische und
psychische Unversehrtheit bei der Ausübung ihrer Arbeit zu gewährleisten.
15. - Sich den Forderungen der indigenen Völkern anzunehmen, unter
Vermeidung jeglicher Diskriminierung und Einhaltung ihrer politischen,
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Einhaltung und
Anwendung der Gesetze mit Bezug auf die indigenen Gemeinden zu
gewährleisten, und die Entwicklung von Politiken zu ihrer Einbeziehung zu
begünstigen, durch Mechanismen der Partizipation und den angemessenen Schutz
ihrer eigenen Formen der Organisation, Regierung, Sitten und Gebräuche
16. - Die bestehenden Sonderstaatsanwaltschaften zu einem entschlossenen
Vorgehen zu ermahnen, um den effektiven Schutz der besonders verletzlichen
Kollektive zu gewährleisten: Journalisten, indigene Gemeinden, Frauen und
Minderjährige.
17. - Alle politischen Strafbarkeiten und Personen festzustellen, die an
den in diesen Schlussfolgerungen und Empfehlungen genannten Handlungen
beteiligt gewesen sind. Auf staatlicher Ebene, weisen wir auf die
Wichtigkeit hin, die Handlungsweise der staatlichen
Generalstaatsanwaltschaft, sowie der Behörde für Bürgerschutz und des
Regierungsministeriums zu untersuchen, was auch die Untersuchung der
Handlungsweise der staatlichen Regierung als Ganzes impliziert. Auf
Bundesebene ist die Untersuchung der Handlungsweise der Präventiven
Bundespolizei, des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, und der
Nationalen Generalstaatsanwaltschaft erforderlich.
18. -Die Kontinuität der internationalen Menschenrechtsbeobachtung in Oaxaca
für den Augenblick zu garantieren, durch die Einbeziehung von unabhängigen
und unparteiischen Organismen, die die Bewegungsfreiheit, den Schutz für die
Denunzierung der Verletzungen, die erforderliche Betreuung der Betroffenen
und die gerechte Wiedergutmachung aller genannten Verletzungen gewährleisten
können. In diesem Sinne empfehlen wir der mexikanischen Regierung,
insbesondere auf die Präsenz des Büros des UN Menschenrechtsbeauftragten in
Oaxaca zu drängen.
* * *
(übs. von Dana)